OLG Wien stärkt dem Handel den Rücken

Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 12. Mai 2020 dem österreichischen Importeur für Fahrzeuge der Marke Peugeot eine ganze Reihe von kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen untersagt. Dies betrifft insbesondere die Teilnahme der Händler an von Peugeot vorgegebenen Aktionen betreffend den Neuwagenvertrieb, die Kopplung von Prämienzahlungen mit dem von Peugeot vorgegebenen System der Kundenzufriedenheitsumfragen sowie die Abwicklung von Garantie-Gewährleistungsaufträgen mit nicht kostendeckenden Stundensätzen sowie nicht kostendeckender Erstattung bei Ersatzteilen. In einem Beitrag für die Zeitschrift Autohaus (AUTOHAUS_21-2020_OLG_Wien_PSA) zeigt Prof. Dr. Vogels auf, dass sich die vom OLG Wien angenommen Rechtsverletzungen auch auf der Grundlage des deutschen Rechts als rechtswidrig erweisen.