Neue PKW-EnVKV

Mit der zum 01. Dezember 2011 in Kraft tretenden Novellierung des PKW-EnVKV werden Händler und Leasing-Unternehmen verpflichtet, bei Neuwagen das neue PKW-Label zu verwenden. Dies gilt neben den Fahrzeugen in dem Schauraum auch bei Werbeanzeigen und bei Internetangeboten zu beachten. Ähnlich wie bislang bei elektrischen Haushaltsgeräten müssen Hersteller und Händler für neue Fahrzeuge deren CO2-Effizienzklasse angeben. Gerade vor dem Hintergrund der mit der bisherigen PKW-EnVKV gemachten Erfahrung und den damit zusammenhängenden Abmahnungen ist zu erwarten, dass auch in Zukunft die Einhaltung der PKW-EnVKV verstärkt überprüft werden wird. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat auf der Seite www.pkw-label.de sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Hierzu zählt insbesondere auch ein umfangreicher Katalog von Fragen und Antworten für Hersteller, Händler und Leasing-Unternehmen.
Neben der Frage der Wettbewerbsfähigkeit von Verstößen stellt ein Verstoß gegen die PKW-EnVKV auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden kann.
Dementsprechend sollte sichergestellt werden, dass ab dem 01. Dezember 2011 die erforderlichen Angaben enthalten sind.