BGH bestätigt erneut Zulassungsanspruch einer Werkstatt

Am 23. Januar 2018 hat der BGH erneut den grundsätzlichen Zulassungsanspruch einer Werkstatt zum Werkstattnetz eines Herstellers bestätigt. Nachdem der BGH bereits mit Urteil vom 26. Januar 2016 – anders noch als in den MAN – Entscheidungen aus dem Jahr 2011 – einen Zulassungsanspruch bejaht hatte, hat nun mehr der BGH erneut gegenüber Jaguar Land Rover Deutschland einen entsprechenden Zulassungsanspruch bestätigt. Dieses Mal betraf es einen der ältesten Jaguar-Händler Deutschlands, dem 2011 sowohl der Vertriebsvertrag als auch der Werkstatt Vertrag gekündigt worden war. Anders als in der Entscheidung aus dem Jahr 2016 hat der BGH nun mehr nicht nur lediglich der Marke Jaguar einen grundsätzlichen Zulassungsanspruch bejaht, sondern auch hinsichtlich der Marke Land Rover. Prof. Dr. Tim Vogels, der auch dieses Verfahren von Beginn an betreut, weist darauf hin, dass mit dieser Entscheidung der BGH auch denjenigen, die bislang davon ausgegangen sind, dass es sich bei der Entscheidung aus dem Jahr 2016 um eine Einzelfall-Entscheidung gehandelt habe, verdeutlicht haben müsste, dass grundsätzlich generell eine Zulassungsanspruch zum Werkstattnetz eines Herstellers besteht.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BGH brachte auch der Vertreter des Bundeskartellamtes die Hoffnung zum Ausdruck, dass der BGH die Gelegenheit nutze, den Instanzgerichten eine „Segelanweisung“ für den Umgang mit einem Zulassungsanspruch einer Werkstatt an die Hand zu geben. Hintergrund ist, dass zwischenzeitlich das OLG Frankfurt in dem Verfahren, welches der Entscheidung dem des BGH aus dem Jahr 2016 zu Grunde gelegen hat, erneut einen Zulassungsanspruch abgelehnt hatte. Auch diesbezüglich ist wiederum ein Verfahren vor dem BGH anhängig. Prof. Dr. Tim Vogels hat daher die Hoffnung, dass der BGH diese Anregung aufnimmt und trotz der nach seiner Auffassung bereits deutlichen Hinweise in der Entscheidung aus dem Jahr 2016 nochmals in den Entscheidungsgründen verstärkt ausführt, unter welchen Voraussetzungen der BGH einen Zulassungsanspruch für gegeben erachtet.

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