Neue Jaguar Land Rover Händlerverträge

Jaguar Land Rover Verträge verschlechtern Situation des Handels

In Autohaus online nehmen wir zu den am 01. Juni 2011 dem Handel vorgelegten Verträgen Stellung:

„Der Anfang Juni vorgelegte neue Händlervertrag der Marken Jaguar und Land Rover sorgt weiter für Unmut in der Branche. Nun bekommen die Händler Schützenhilfe von Rechtsanwalt Tim O. Vogels. „Die Verträge verschlechtern die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Handels massiv“, schreibt der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht in einem Gastbeitrag für AUTOHAUS 12.
Entgegen der Ankündigung von Jaguar Land Rover Deutschland sei der bisherige Vertrag nicht nur geringfügig geändert worden. „Nicht nur, dass der neue Vertrag auf fünf Jahre befristet ist. Er enthält zudem weitergehende Änderungsrechte.“ Der Hersteller könne frei über Änderungen entscheiden. Darüber hinaus behalte sich der Hersteller trotz der Befristung ein Sonderkündigungsrecht vor, welches zudem deutlich verschärft wurde. „Ein solches Kündigungsrecht macht bei einem Fünf-Jahresvertrag überhaupt keinen Sinn“, so Vogels.
Dass die neuen Fünf-Jahres-Verträge dem Handel Planungssicherheit geben, wie Jaguar Land Rover zuletzt betonte, sieht der Rechtsanwalt nicht: „Planungssicherheit geben die Verträge allein dem Hersteller.“ Aufgrund der Änderungsvorbehalte und der Tatsache, dass das Margensystem nicht mehr mit dem Vertrag gekoppelt sein soll, könne der Handel noch nicht einmal für die fünfjährige Laufzeit planen. „Der Händler liefert sich vielmehr vollständig dem Hersteller aus“, so Vogels. (AH)”

Artikel Autohaus