Zulassungsanspruch für Werkstätten vor dem BGH

Nachdem das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2014 die Revision zum Bundesgerichtshof für die Frage des Bestehens eines Zulassungsanspruches zum Werkstattnetz zugelassen hatte, ist zwischenzeitlich Revision eingelegt worden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass sich der Bundesgerichtshof erstmal seit den MAN-Entscheidungen aus dem Jahr 2011 mit der Frage des Kontrahierungszwanges beschäftigen muss. Rechtsanwalt Prof. Dr. Tim O. Vogels hat sich aus diesem Anlass im Rahmen eines Artikels für die Zeitschrift AUTOHAUS mit den Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Automobilhandel auseinandergesetzt. So bestehe Anlass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Automobilhandels sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu hinterfragen.

AUTOHAUS 18-2014