EU-Kommission: Für Vertrieb von PKW und Nutzfahrzeugen keine eigene GVO erforderlich

Nach Ansicht der EU-Kommission ist für den Vertrieb von neuen PKW und Nutzfahrzeugen keine eigene Gruppenfreistellungsverordnung mehr erforderlich. In ihrer Stellungnahme vom 21. Dezember 2009 führt die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes aus, dass im Bereich des Kfz-Vertriebs ein starker Wettbewerb herrsche, so dass für diesen Bereich keine besonderen Regeln erforderlich seien. Vielmehr reiche es aus, wenn auf diesem Bereich die allgemeinen Regeln (Schirm-GVO) Anwendung fänden.

Dahingegen hält die EU-Kommission für den Bereich der Reparatur- und Wartungsdienstleistungen die Beibehaltung besonderer Regeln für erforderlich.

Wie bereits in ihrer Mitteilung vom 22. Juli 2009 schlägt die EU-Kommission vor, dass für den Bereich des Vertriebs von neuen PKW und Nutzfahrzeugen nach einer am 31. Mai 2013 endenden Übergangsfrist die allgemeinen Regeln der Schirm-GVO gelten sollen.

Hinsichtlich des Bereichs der Reparatur- und Wartungsdienstleistungen schlägt die Kommission besondere Regelungen vor, wonach die Gruppenfreistellung nur auf Vereinbarungen von Marktteilnehmern anzuwenden ist, deren Marktanteil nicht höher als 30% ist. Ferner hat die Kommission die Absicht, spezifische Bestimmungen über die Lieferung von Ersatzteilen in die sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass insbesondere markenunabhängige Werkstätten entsprechende Teile beziehen können.

Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen der EU-Kommission können bis zum 10. Februar 2010 übermittelt werden.

Die EU-Kommission macht in ihrer Stellungnahme erneut deutlich, dass sie in Zukunft von ihrer bisherigen Praxis einer sektorspezifischen Regelung für den Kraftfahrzeugbereich abrücken will. Angesichts der grundlegenden Änderungen in der GVO 1400/2002 im Gegensatz zu den Vorgängerverordnungen überrascht diese Ansicht. Noch im Jahr 2002 stand beispielsweise die Förderung des Mehrmarkenhandels noch im Fokus der EU-Kommission. Im Jahre 2009 macht die EU-Kommission eine völlige Kehrtwendung. Ab 2013 soll dementsprechend auch wieder eine beschränkte Exklusivität von Vertriebspartnern möglich sein.