Dr. Vogels als Sachverständiger für Nürburgring-Gesetz berufen

Dr. Vogels ist als Sachverständiger im Rahmen einer Anhörung vor dem Innenausschuss des Landta-ges Rheinland-Pfalz zum geplanten Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings berufen worden.
Seitens der Faktionen der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen wurde ein Gesetzesentwurf zur Erhal-tung der Zweckbestimmung des Nürburgrings vorgelegt (Drucksache 16/2383). Hintergrund ist der geplante Verkauf des Nürburgrings an Privateigentümer. Das Landesgesetz soll sicherstellen, dass die Zweckbestimmung des Nürburgrings, insbesondere die Zurverfügungstellung zum Zwecke des Breitensports, von Touristenfahrten und von Testfahrten für die Automobil- und Automobilzuliefererindustrie weiter gewährleistet wird.
Vor diesem Hintergrund befasst sich der Innenausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf.
Dr. Vogels hatte bereits in der Vergangenheit Verfahren hinsichtlich des Zugangs von Mitbewerbern zur Nordschleife des Nürburgrings geführt. Der Gesetzesentwurf greift daher auch das zum Nürburgring ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Dezember 2012 auf.