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Dr. Vogels Rechtsanwälte
Anwalt für Wirtschaftsrecht und Vertriebsrecht in Köln
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Kanzlei
Aktuell
10 Jahre Dr. Vogels Rechtsanwälte
5. Auszeichnung „Deutschlands beste Anwälte“ hintereinander
3. Auflage Praxis des Vertriebsrechts erschienen
Erneute Auszeichnung Deutschland beste Anwälte
Zulassungsanspruch: BGH erteilt „Segelanweisungen“
BGH bestätigt erneut Zulassungsanspruch einer Werkstatt
Neue Büroräumlichkeiten ab 01. September 2017
Erneute Auszeichnung „Deutschlands beste Anwälte“
Unfall Schadensabwicklung für Autohäuser
Deutschlands beste Anwälte
BGH bestätigt Zulassungsanspruch von Werkstätten
Neues zur Abmahnfalle PKW-EnVKV
Deutschlands beste Anwälte
Zulassungsanspruch für Werkstätten vor dem BGH
Jaguar-/Land Rover-Kündigungen unwirksam
Dr. Vogels zum Professor ernannt
Folgen des Chevrolet-Rückzuges aus Europa
Garantieausschluss unwirksam
Handbuch Vermarktungs- und Vertriebsverträge
Dr. Vogels als Sachverständiger für Nürburgring-Gesetz berufen
BGH bestätigt bisherige Rechtsprechung zum Ausgleichsanspruch
Nürburgring Automotive GmbH zum Schadenersatz verurteilt
Mazda Ausgleichsanspruch rechtskräftig
EU-Kommission veröffentlicht „Häufig gestellte Fragen“
Mazda – Ausgleichsanspruch
BMW erhält Bußgeldbescheid
Keine Rückkaufverpflichtung bei Beendigung des Darlehensvertrages
SsangYong Partner Verband gegründet
Neue PKW-EnVKV
Erneut neue Jaguar/Land Rover-Verträge
2. Auflage Praxishandbuch Vertriebsrecht
Ausweitung Ausgleichsanspruch
Neue Jaguar Land Rover Händlerverträge
BGH lehnt Autorisierungsanspruch ab
Daihatsu
Nürburgring II
Nürburgring – marktbeherrschendes Unternehmen
Das Ende des Bankgeheimnisses
Kein Nachschieben von Kündigungsgründen
Vorführwagen nicht kennzeichnungspflichtig
Leasingnehmer ist Endkunde
8 % Zinsen über Basiszinssatz bei Ausgleichsanspruch
Ausgleichsanspruch auch für das Shop-Geschäft
Neue Kfz.-GVO erlassen
Neue Vertikal-GVO erlassen
BGH bekräftigt Rohertragsmethode bei der Berechnung des Ausgleichsanspruches
Keine Beendigung des Vertriebsvertrages durch Insolvenz des Vertriebspartners
§ 89b Abs. 1 HGB geändert
Anforderungen an die Geschäftsausstattung
Verpflichtung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren in Vertriebsverträgen ist unwirksam
EU-Kommission: Für Vertrieb von PKW und Nutzfahrzeugen keine eigene GVO erforderlich
Ansprechpartner
Prof. Dr. Tim O. Vogels
Michail Bagaviev
Datenschutzexperte
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