Unfall Schadensabwicklung für Autohäuser

Die Schadensabwicklung für Autohauskunden ist ein ideales Kundenbindungsinstrument. Im Laufe eines Fahrzeuglebens besteht der Kontakt zwischen dem Kunden und dem Autohaus vom Neukauf bis zum Fahrzeugwechsel meist nur anlässlich der vom Hersteller vorgegebenen Serviceintervalle. Wenn unvorhergesehen ein Unfallschaden am Kundenfahrzeug dazwischen kommt, ist das betreuende Autohaus der perfekte Partner, mit seinem Knowhow dem Kunden hier Hilfestellung zu geben, der einen Unfallschaden statistisch gesehen in seinem Autofahrerleben äußerst selten abwickeln muss. Autohäuser, die hier dem Kunden gegenüber den Versicherern Hilfestellung geben, begeben sich mittlerweile in eine wahre Schlangengrube. Während in den 1990er Jahren gerade die Abwicklung eines Haftpflichtschadens noch eine Fingerübung war, ist dieses Feld seit einigen Jahren übersäht mit Fallstricken. Haftpflichtversicherer lassen sich immer wieder neue Ideen einfallen, wie sie die berechtigten Ersatzansprüche des Geschädigten kürzen können. Das Spektrum zieht sich mittlerweile durch sämtliche Positionen einer Werkstattrechnung bis hin zu notwendigen Nebenleistungen wie Verbringungs- oder Standkosten, Ersatzfahrzeugen, Fahrzeugreinigung, Umbaukosten für Sondereinbauten und und und… Erst recht wird es für das betreuende Autohaus unangenehm, wenn die Versicherer technisch notwendige Reparaturpositionen hinterfragen basierend auf intransparenten Prüfberichten eigens hierfür beauftragter Spezialunternehmen. Hier wird die kaufmännische Kalkulation und zugleich Ihre Reputation als Autohaus gegenüber den eigenen Kunden offen angegangen. Versicherungen sparen durch solche Maßnahmen in der Fläche Millionenbeträge, aber auch auf Kosten der beauftragten Unternehmer. Diese Entwicklung auf dem Schadensmarkt dürfte sich noch zuspitzen: Nicht nur der Kampf um Marktanteile im Bereich der Kfz-Versicherungen und die erhöhte Preistransparenz durch Vergleichsportale verschärfen die Lage. Angesichts der andauernden Niedrigzinspolitik sehen die Versicherungskonzerne schrumpfenden Rücklagen für die Versicherungsgemeinschaft ausgesetzt. Dies lässt erwarten, dass die Einsparungsbemühungen im Leistungsbereich noch weiter ausgedehnt werden. Damit auch weiterhin die berechtigten Ansprüche der Autohaus-Kunden vollständig durchgesetzt und damit auch die erbrachten Arbeiten und Dienste des Autohauses markt- und leistungsgerecht vergütet werden, unterstützen wir die Kfz-Betriebe und ihre Kunden bei der Abwicklung mit den Versicherungen. Somit kann der Kunde Ihr Serviceangebot rund um das Automobil auch beim Unfallschaden nutzen, während die Service-Mitarbeiter vom alltäglichen Kleinkrieg mit der Versicherungsbranche entlastet sind. Ist der Kunde Geschädigter eines Haftpflichtschadens, werden die außergerichtlichen Anwaltskosten im Regelfall vom Unfallverursacher bzw. von dessen Haftpflichtversicherung getragen. Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlass, sich als Unfallgeschädigter ohne Not in die Hände des Haftpflichtversicherers auf Seiten des Unfallgegners zu begeben.