Mazda Ausgleichsanspruch rechtskräftig

Die Grundsatzentscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Juli 2012 zur individuellen Berechnung des Ausgleichsanspruches im Hinblick auf das Fabrikat Mazda ist rechtskräftig.
Wie berichtet, hatte das Landgericht Düsseldorf der Klage eines Mazda-Händlers im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB weitgehend stattgegeben. Da das Landgericht Düsseldorf in allen wesentlichen Parametern der Berechnung des Händlers gefolgt ist, war erwartet worden, dass Mazda gegen dieses Urteil Berufung einlegt. Dies ist nicht geschehen. Daher ist das Urteil rechtskräftig geworden und der Händler hat den Urteilsbetrag nebst den entsprechenden Zinsen erhalten.