In einem Beitrag für die Zeitschrift Autohaus (ah 22:2025) weist Rechtsanwalt Bagaviev auf die Möglichkeit hin, dass Händler beim Abschluss von Leasingverträgen darauf achten sollten, dass der Kaufvertrag direkt mit der Leasinggesellschaft abgeschlossen wird. Hierdurch verbessert sich die Haftung des Händlers für eventuelle Gewährleistungsfälle erheblich.