Autohaus/Dekra Gebrauchtwagenkongress

Prof. Dr. Tim Vogels hat auf dem  24. Autohaus/Dekra Gebrauchtwagenkongress am 25. November 2025 in der Motorworld Köln unter dem Titel „Fluch und Segen von Gebrauchtwagenversicherungen“ auf mögliche Deckungslücken zwischen den abgeschlossenen Garantieversicherungen und der gesetzlich geschuldeten Gewährleistung hingewiesen.  Insbesondere hat er darauf hingewiesen, dass seit 2022 eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf ein Jahr bei gebrauchten Fahrzeugen in den AGB nicht mehr möglich ist. Insoweit bedürfe es einer gesonderten Vereinbarung. Zudem decken viele Versicherungen die durch § 475e Abs. 3 BGB eingeführte mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist um bis zu  4 Monate nicht ab. Dementsprechend sei es wichtig, dass sich der Handel der Risiken bewusst sei und diese möglichst vollständig absichert (s. auch Bericht Autohaus Heft 23-24/25).