In einem Beitrag für die Zeitschrift Autohaus nimmt Prof. Dr. Vogels zu den von Honda den Händlern angebotenen Händlerverträgen Stellung. Hierbei weist Prof. Dr. Vogels darf hin, dass der Vertrag an vielen Stellen rechtswidrig ist. Insbesondere habe Honda übersehen, dass England nicht mehr Teil der EU ist und somit auch das europäische Kartellrecht nicht mehr automatisch gelte.