In einem Beitrag für die Zeitschrift Autohaus stellt Rechtsanwalt Bagaviev die Möglichkeiten dar, nach denen auch ein bereits im Zusammenhang mit der PKW-EnVKV abgegebenes Vertragsstrafeversprechen wieder gekündigt werden kann.
Gerade infolge der im Februar 2024 in Kraft getretenen neuen PKW-EnVKV besteht für Händler, die beispielsweise gegenüber der DUH ein Vertragsstrafeversprechen in der Vergangenheit abgegeben haben, ggf. die Möglichkeit, dieses zu kündigen. Dies hätte zur Folge, dass die DUH in Zukunft ggf. bei Verstößen keine Vertragsstrafe mehr verlangen kann.
Rechtsanwalt Bagaviev empfiehlt daher, die Kündigungsmöglichkeit zu überprüfen.