Weckruf aus Österreich

In einem Artikel in der Zeitschrift Autohaus (AUTOHAUS_8-2021_Vogels_Urteil) analysiert Prof. Dr. Vogels den Beschluss des Obersten Gerichtshofes Österreich vom 17. Februar 2021. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Gericht aus kartellrechtlichen Gesichtspunkten dem österreichischen Peugeot-Importeur verbotenen Verhaltensweisen auch in Deutschland unzulässig sind. Prof. Dr. Vogels sieht die Entscheidung als Weckruf auch für die Händler in Deutschland gegen die unzulässigen Machenschaften von Importeuren und Herstellern vorzugehen, damit der Automobilhandel in Deutschland auch in Zukunft überlebensfähig ist.