Auch Händlern stehen Zinsansprüche zu

Prof. Dr. Vogels hat in einem Beitrag für die Zeitschrift Autohaus (ah 06:2026) darauf hingewiesen, dass nicht nur den Herstellern und Herstellerbanken regelmässig Zinsansprüche aus Forderungen aus der Lieferung von Vertragsprodukten zustehen. Auch dem Handeln stehen entsprechende Ansprüche zu. Anders als die Hersteller oder Banken zögern viele Händler jedoch mit der Durchsetzung der berechtigten Zinsforderungen. Hierfür besteht jedoch kein Grund.