Prof. Dr. Vogels hat in Heft 12/2025 der Zeitschrift Autohaus (Autohaus 12:2025) auf den gerade im Bereich des Fabrikatshandels wichtigen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hingewiesen. Denn unabhängig davon, welche Garantiebedingungen ein Hersteller oder Importeur aufstellt, können daneben auch Gewährleistungsansprüche bestehen. Dies gilt nicht nur im Verhältnis Kunde/Werkstatt, sondern insbesondere auch im Verhältnis Hersteller/Werkstatt. Dies ist nicht nur im Rahmen von Regressansprüchen bei Garantieprüfungen wichtig, da der Hersteller in dem Fall, in dem es sich auch um einen Gewährleistungsfall, handelt die durchgeführten Arbeiten vergüten muss, wenn möglicherweise einzelne Garantiebedingungen nicht eingehalten worden sind. Vielmehr gilt ist auch in den Fällen, in denen ein Kunde berechtigt vom Kaufvertrag zurücktritt. In diesem Fall kann dem Händler gegenüber dem Hersteller ebenfalls ein Rücktrittsrecht zustehen.