In einem Beitrag für die Zeitschrift Autohaus (AH 12-26) legt Prof. Dr. Vogels dar, dass die zwischenzeitlich bei einigen Herstellern eingefügten Ersatzteilpreise für Garantiearbeiten unzulässig sind. Hierdurch wird den Händlern und Werkstätten ein wesentlichen Grundstein für die Garantievergütung entzogen, da sie für die preiswerten Garantieersatzteile auch nur eine geringere Marge erhalten.